TGV Holzhausen e.V. 1899

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Eine Kündigung der Mitgliedschaft im TGV Holzhausen muss in schriftlicher Form über die Geschäftsstelle erfolgen und bis zum 31.10. des jeweiligen Geschäftsjahres eingegangen sein; siehe dazu die Satzung des TGV Holzhausen (§ 7 Abs. 1a) und die Beitragsordnung.

Kündigungen sind ausschliesslich an die Mitgliederverwaltung zu richten über

Kontaktformular auf der Homepage des TGV www.tgvholzhausen.de

► per Fax an: +49 7161 5031988
► per Brief an: TGV Holzhausen, Fichtenstr. 3, 73066 Uhingen-Holzhausen

Alle Kündigungen werden innerhalb von 4 Wochen schriftlich bestätigt. Sollten Sie im genannten Zeitraum keine Bestätigung erhalten haben, bitten wir Sie, mit uns nochmals in Kontakt zu treten. Als Nachweis für eine ordnungsgemässe Kündigung wird nur das Bestätigungsschreiben des TGV anerkannt. Rückwirkende Kündigungen können nicht akzeptiert werden.